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Preisrecht und Preisprüfung Frankreich


In Frankreich gibt es einen informellen Leitfaden des Wirtschafts- und Finanzministeriums über den Preis in der öffentlichen Auftragsvergabe: Le prix dans les marchés publics. Guide et Recommandations, März 2013.

Dieser bezieht sich aber nur auf die preisrelevanten Regeln des Vergabegesetzes, also die verschiedenen Preistypen, die Bestimmung des angemessenen Preises bei der Angebotsauswahl und die Veränderbarkeit des Preises in der Erfüllungsphase. Die Frage der Anrechenbarkeit bestimmter Kosten ist hier nicht geregelt, da französische öffentliche Aufträge nur eine Festpreisvereinbarung erlauben.

Weiterführende Regelungen gibt es für Verteidigungsaufträge, von denen Frankreich innerhalb der NATO — gemeinsam mit Großbritannien — die zweitmeisten vergibt. Ähnlich wie in Großbritannien ist es der Anspruch, dass alle Aufträge im Wettbewerb vergeben werden, was jedoch genauso nicht immer gelingt.

Alle Rüstungsaufträge werden durch Article 54 de la Loi de finances pour 1963, die Loi de transaction und eine Rechtsverordnung zur Überprüfung der Kosten geregelt. Außerdem sieht die Loi de Programmation Militaire vor, dass das Parlament die jährlichen Verteidigungsausgaben für die nächsten sechs Jahre im Voraus genehmigt.

Die Direction Générale de l'Armement (DGA) ist dem Ministère de la Defense untergeordnet und zuständig für die Beschaffung. Eine eigene Abteilung, die mit Wirtschaftsprüfern und Ökonomen besetzt ist, kümmert sich um die Kostenprüfung. Technische Experten arbeiten direkt mit den Projektteams zusammen.

Frankreich hat aber auch bei Verteidigungsaufträgen keine so detaillierten Vorgaben bezüglich der erstattungsfähigen Kosten. Außerdem gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die Regierungsbehörden ermächtigt, vor Auftragsvergabe die Kostenschätzungen des Auftragnehmers zu prüfen. Die Preise werden als Festpreise im Vergabe- bzw. Vertragsprozess festgelegt.

Bei eventuellen Unteraufträgen wird der Nachweis verlangt, dass diese im Wettbewerb vergeben wurden.

Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Kostenüberschreitungen, was einen Anreiz zur Kosteneinsparung beinhaltet, die bei Folgeaufträgen über einen höheren Gewinnzuschlag belohnt werden kann. Allerdings wird das in der Praxis nicht immer realisiert.

Der zu verhandelnde und vereinbarte Gewinn hängt prinzipiell von drei Faktoren ab:

Grenzüberschreitende Preisprüfungen vor Ort sind eher selten, aber können durchaus durch Amtshilfe des BAAINBw durchgeführt werden.


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Singer Preisprüfung GmbH