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Preisrecht und Preisprüfung Österreich


Die Rechtslage in Österreich ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Ein Preisrecht, wie wir es kennen, gibt es nicht.

Hier gilt u. a. das Preisgesetz 1992 als Teil des Wirtschaftslenkungsrechts. Dieses ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, für Sachgüter und Leistungen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festzusetzen. Daneben bestehen zahlreiche Sonderbestimmungen in anderen Bundesgesetzen, die auch eine Festsetzung von fixen Preisen oder Höchstpreisen vorsehen.

Soweit einzelne Sachgüter oder Leistungen preisrechtlich geregelt sind, haben die Unternehmen meist keinen Spielraum und müssen zu den festgesetzten Preisen anbieten. Soweit lediglich Höchstpreise festgelegt sind, könnte das Unternehmen zwar unter dem Höchsttarif anbieten, riskiert aber bei großen Unterschreitungen — wie in Deutschland — einen Verstoß gegen das Vergaberecht.

Eine Preisprüfung beschränkt sich auf die Prüfung der Angemessenheit der Preise aufgrund des Bundesvergabegesetzes 2006, das natürlich sowohl für in- als auch ausländische Angebote gilt.

Öffentliche Auftraggeber aus Österreich beklagen mitunter das Fehlen einer Regelung ähnlich dem deutschen Preisrecht, da sich der Schutz vor überzogenen Preisforderungen eines Angebotsmonopolisten damit auf die Instrumente des Wettbewerbs- und Kartellrechtes beschränken muss.


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